Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen für Geschäftskunden der United Brands 24 GmbH

1. Allgemeines

Diese AGB gelten für alle Lieferungen und die damit in Zusammenhang stehenden Leistungen zwischen uns und dem Besteller, sofern der Besteller Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen – insbesondere in Einkaufsbedingungen – des Bestellers werden nicht anerkannt, es sei denn, wir haben ihrer Geltung im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich zugestimmt. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, selbst dann, wenn wir in Kenntnis Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Bestellers die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Leistungen vorbehaltlos ausführen oder die Zahlungen entgegennehmen.
Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit demselben Besteller, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssen.

2. Lieferung und Lieferzeit

Unsere Lieferung steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch den Vorlieferan-ten. Bei Kollektions- oder Serienprodukten werden zur Erfüllung des Kaufvertrages Waren gleicher Art und Güte geliefert. Geringfügige Abweichungen in Struktur und Farbe gelten als handelsüblich. Sind für die Erbringung unserer Leistung Mitwirkungshand-lungen des Bestellers erforderlich, beginnen Liefer-, Ausführungs- oder Fertigstellungsfristen erst mit Erfüllung der Mitwirkungshandlung zu laufen.

Bei Nachlieferungen sind Struktur-, Design-, Funktionsab-weichungen unvermeidlich. Prospekte, Zeichnungen und Maße sind annähernd und unverbindlich. Wir sind zur Vornahme von Teillieferungen berechtigt. Wir sind verpflichtet eine vereinbarte Lieferzeit einzuhalten. Wird der vereinbarte Liefertermin um mehr als vier Wochen überschritten, so hat der Besteller das Recht eine Nachfrist von mindestens vier Wochen zu setzen. Wird die Bestellung auch dann nicht bewirkt, so kann der Besteller durch schriftliche Erklärung vom Kaufvertrag zurücktreten. Die vorgenannten Fristen entfallen nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung.

3. Versand

Der Versand erfolgt ab 300,- Euro netto Warenwert versand- und verpackungskostenfrei in Deutschland. Darunter werden Versand- und Verpackungskosten pro Paket berechnet.

Der Versand außerhalb Deutschlands wird nach Aufwand berechnet.

4. Gewährleistung

Der Besteller hat die Ware unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und etwaige Sachmängel, Falschlieferungen oder Mengenabweichungen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von einer Woche nach Ablieferung, schriftlich zu rügen, andernfalls gilt die Lieferung als unbeanstandet. Diese Obliegenheit des Bestellers bezieht sich bei Teillieferungen auf jede einzelne Teilmenge. Verborgene Mängel hat der Besteller unverzüglich nach Feststellung des Mangels, jedoch spätestens innerhalb von zwölf Monaten nach Ablieferung zu rügen. Eine Rücknahme der gelieferten Ware ist grundsätzlich ausgeschlossen, soweit es sich nicht um falsch gelieferte oder nicht bestellte Ware handelt.
Eine Rüge berechtigt den Besteller nicht, fällige Zahlungen zurückzuhalten oder die Abnahme weiterer Lieferungen zu verweigern.
Wir haften auf Schadensersatz gleich aus welchem Rechtsgrund nur in den nachfolgenden Fällen:

• bei Vorsatz,

• bei grober Fahrlässigkeit, wobei die Haftung bei grober Fahrlässigkeit begrenzt ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden,

• im Rahmen einer Garantie bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit

• bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, bei schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht.

Vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprü-che des Bestellers aus unserer leicht fahrlässigen Pflichtver-letzung, unseren leitenden Angestellten oder unseren anderen Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn eine Pflicht verletzt wurde, die für die Erreichung des Vertragszweckes von wesentlicher Bedeutung ist; unsere Haftung beschränkt sich jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Die vorstehenden Beschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmun-gen bleiben unberührt.

5. Eigentumsvorbehalt

Die Lieferung bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller jeweils offenen Forderungen aus der gemeinsamen Geschäftsverbindung unser Eigentum („Vorbehaltsware“). Bei Vorliegen eines Kontokorrents im Rahmen der Geschäftsverbindung mit dem Kunden gilt dies bis zur Erfüllung der jeweiligen Saldoforderungen.
Bei einer Verarbeitung der Vorbehaltsware gelten wir als Hersteller und erwerben Eigentum an den neu entstehen-den Erzeugnissen. Erfolgt eine Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware zusammen mit Ware, die sich im Eigentum Dritter befindet, so erwerben wir Miteigentum an den hierdurch entstehenden Erzeugnis-sen im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen Materialien. Erfolgt die Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit einer im Eigentum des Kunden stehenden Hauptsache, so überträgt der Kunde schon jetzt sein Eigentums- bzw. Miteigentumsrecht an der neuen Sache an uns.
Der Kunde ist berechtigt, über die in unserem Eigentum stehenden Waren im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen, solange er seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit uns rechtzeitig nachkommt. Alle Forderungen aus dem Verkauf von Waren, an denen wir uns das Eigentum vorbehalten haben, tritt der Kunde bereits im Zeitpunkt des Vertragsschlusses mit uns an uns ab; sofern wir im Falle der Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung Miteigentum erworben haben, erfolgt die Abtretung im Verhältnis des Wertes der von uns unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren zum Wert der im Vorbehaltseigentum Dritter stehenden Waren. Anerkannte Saldoforderungen aus Kontokorrentabreden tritt der Kunde bereits im Zeitpunkt des Vertragsschlusses mit uns in Höhe unserer dann noch offenen Forderungen an uns ab. Der Kunde ist jedoch nicht berechtigt, die Vorbehaltsware oder die abgetretene Forderung an Dritte zu verpfänden oder zur Sicherung zu übertragen.
Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware auf seine Kosten mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu verwahren und gegen die üblichen Lagerrisiken zu versichern. Er tritt seine Ansprüche aus den Versicherungs-verträgen bereits jetzt an uns ab.
Übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 15%, so verzichten wir insoweit auf Sicherhei-ten.
Von dritter Seite vorgenommene Pfändungen sowie jede andere Beeinträchtigung der Rechte an der Vorbehaltsware sind uns unverzüglich anzuzeigen. Auf unser Verlangen hat der Kunde unverzüglich schriftlich die Schuldner der abgetretenen Forderung mitzuteilen und den Schuldnern die Abtretung schriftlich anzuzeigen.

6. BESCHRÄNKUNGEN DES VERTRIEBSRECHT

Der Kunde wird unsere Produkte nur an solche Wiederver-käufer vertreiben, die über die notwendigen Kenntnisse, Einrichtungen und Service-Möglichkeiten verfügen.
Vom Vertriebsrecht sind Geschäfte mit Abnehmern ausgeschlossen, die Schnittstellen zu offenen Online-Markt-plätzen anbieten.
Die Einschaltung eines Dritten, welcher unsere Produkte lediglich an andere E-Commerce-Seiten weiterleitet, ist dem Kunden nicht gestattet.

7. HÖHERE GEWALT

Sollten Ereignisse und Umstände, deren Eintritt außerhalb unseres Einflussbereiches liegen, wie z.B. Naturereignisse, Epidemien, Seuchen, Arbeitskämpfe, unvorhersehbarer Arbeitskräfte-, Rohstoff- und Energie- oder Hilfsstoffmangel, Verkehrs- und Betriebsstörungen, Feuer- und Explosions-schäden, Streiks, Aussperrungen, Krieg, politische Unruhen, Terrorakte, behördliche Verfügungen sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, die Verfügbarkeit der Ware reduzieren, so dass wir unsere vertraglichen Verpflichtun-gen (unter anteiliger Berücksichtigung anderer interner oder externer Lieferverpflichtungen) nicht erfüllen können, sind wir für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Auswirkungen von unseren vertraglichen Verpflichtungen entbunden und nicht verpflichtet, die Ware bei Dritten zu beschaffen. Die vorstehende Regelung gilt auch, soweit die Ereignisse und Umstände die Durchführung des betroffenen Geschäfts für uns nachhaltig unwirtschaftlich machen oder bei unseren Vorlieferanten vorliegen. Dauern diese Ereignisse länger als 3 Monate, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist.

8. RÜCKTRITT VON ERTEILTEN AUFTRÄGEN BZW. VERTRÄGEN

Wir können Vorauszahlung des vollen Kaufpreises verlangen oder vom Vertrag zurücktreten, sofern uns Umstände zur Kenntnis gelangen, die einen Kredit bedenklich erscheinen lassen.
Die Antragstellung auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens, die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung oder eine bekannt gewordene Verschlechterung der Vermögenslage berechtigen uns, die Lieferungen sofort einzustellen. Wir sind nicht verpflichtet, einen Rücktritt des Bestellers vom Vertrag anzuerkennen. Stimmen wir dem Rücktritt zu, können wir Schadensersatz verlangen.

9. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Es gilt die jeweils am Tag der Bestellung gültige Preisliste. Ohne ausdrückliche Zustimmung durch uns sind unsere Mitarbeiter nicht zum Inkasso berechtigt. Grundsätzlich sind Rechnungen in 10 Tagen ab Rechnungsdatum unter Abzug von 3% Skonto oder nach 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Nach Ablauf des Zahlungsziels sind wir berechtigt, die Kosten des Mahnwesens und die gesetzlichen Verzugszinsen zu berechnen.
Bei Teillieferungen ist der entsprechende Kaufpreis entsprechend des Vorgenannten fällig. Wechsel und Schecks gelten erst nach Einlösung und Ablauf der Wartefrist als Zahlung. Wechsel können nur mit unserer Zustimmung gegeben werden. Sind Ratenzahlungen vereinbart und der Besteller bleibt mit einer Rate mehr als 10 Tage im Rückstand, wird die gesamte Forderung fällig. Die Zurückhal-tung einer Zahlung oder die Aufrechnung gegen etwaige Gegenansprüche durch den Besteller ist ausgeschlossen. Vor dem vollständigen Ausgleich des Debitorenkontos sind wir zu keiner weiteren Leistung verpflichtet. Befindet sich der Besteller uns gegenüber mit irgendwelchen Zahlungsver-pflichtungen in Verzug, so werden alle bestehenden Forderungen sofort fällig.

10. GEHEIMHALTUNG

Der Besteller verpflichtet sich, alle technischen und kaufmännischen Informationen in Bezug auf die Ware und andere Informationen einschließlich technischer und kaufmännischer Geschäftsgeheimnisse, die entweder als vertraulich gekennzeichnet sind oder aufgrund der Umstände, unter denen sie zur Verfügung gestellt oder dem Besteller bekannt wurden, als vertraulich angesehen werden müssen (nachfolgend insgesamt „Know-How“), vertraulich zu behandeln und Dritten, insbesondere Wettbewerbern von uns, nicht zu offenbaren oder zugänglich zu machen. Dieser Geheimhaltungsverpflichtung unterliegen keine Informationen, die

• dem Besteller nachweislich durch Schriftstücke, Dokumentationen oder andere Beweismittel zu dem Zeitpunkt bereits bekannt waren, in welchem sie ihm von uns zur Verfügung gestellt wurden, ohne dass diese Kenntnis auf der Verletzung von Geheimhaltungsverpflich tungen beruht, oder

• ohne Einwirken des Bestellers öffentlich zugänglich waren, oder

• dem Besteller ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung von einem Dritten überlassen wurden, der diese Informationen nicht mittelbar oder unmittelbar von uns erhalten hat.

 

Wir behalten uns alle Rechte an dem Know-How vor. Diese Geheimhaltungsverpflichtung bleibt auch dann bestehen, wenn die vertraglichen Verpflichtungen zwischen dem Besteller und uns erfüllt sind. Der Besteller verpflichtet sich, uns und unsere Geschäftstä-tigkeit zu schützen, und stimmt zu, dass die Leistung von Schadensersatz eine Verletzung der Geheimhaltungsver-pflichtungen aus dieser Klausel nur unangemessen kompensieren würde. Des Weiteren akzeptiert und bestätigt der Kunde, dass eine erfolgte oder drohende Verletzung dieser Geheimhaltungsverpflichtungen uns irreparable Schäden zufügen würde und dass es uns daher zusätzlich zu sämtlichen gesetzlichen und sonstigen Ansprüchen berechtigt ist, eine einstweilige Verfügung gegen die erfolgte, drohende oder fortgesetzte Verletzung dieser Geheimhaltungsverpflichtung zu erwirken, wenn wir darlegen können, dass durch die Verletzung Schäden entstehen können, ohne dass wir aber verpflichtet wären, tatsächliche Schäden nachzuweisen.

11. DATENSCHUTZRECHTLICHER HINWEIS

Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass von uns personen-bezogene Daten entsprechend unserer „Datenschutzrechtli-chen Information für Geschäftspartner / Kunden“ sowie unserer Datenschutzerklärung verarbeitet werden. Die Datenschutzerklärung ist in der jeweils aktuellen Version abrufbar unter united-brands.com.

12. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Sollte sich eine der vorstehenden Bedingungen ganz oder teilweise als unwirksam erweisen, berührt dies die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen nicht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist unser Sitz oder – nach unserer Wahl – Frankfurt am Main.
Die Beziehungen zwischen uns und dem Besteller unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts/CISG. Handelsübliche Klauseln sind nach den Incoterms 2020 auszulegen.